Entwurf, Stand 28.09.2026. Julia Cerny, Videoproduktion mit künstlicher Intelligenz, 8804 Wädenswil, Schweiz.
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Julia Cerny, Einzelunternehmen, 8804 Wädenswil, Schweiz, nachfolgend Auftragnehmerin, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend Auftraggeber, zur Erstellung von Werbevideos.
Die Auftragnehmerin erstellt Werbevideos mithilfe von künstlicher Intelligenz. Es gelten folgende Pakete, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird:
Begriffe in diesem Vertrag:
Wünscht der Auftraggeber dasselbe Video zusätzlich in einer anderen Sprache, gilt dies als eigenes Video, da dafür eine eigene Produktion nötig ist. Es wird zum vollen Preis eines Videos gemäss den obigen Paketen verrechnet.
Die genannten Fristen sind Richtwerte. Sie beginnen erst nach Freigabe der Idee gemäss Schritt 2 und verschieben sich bei verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers oder höherer Gewalt entsprechend.
Der Auftraggeber liefert rechtzeitig die für das Video nötigen Unterlagen, insbesondere Produktfotos, Logo und weiteres Material, sowie sein Feedback zur Korrekturrunde innert 5 Werktagen. Verzögert sich die Mitwirkung, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer. Julia Cerny ist zurzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt, sofern nicht anders vereinbart: 50 Prozent Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 50 Prozent bei Lieferung des fertigen Videos. Beim Paket Creative Partner erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus. Wird eine fällige Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist ab dem Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr geschuldet.
Jedes Paket enthält die oben genannte Anzahl Korrekturrunden pro Video. In der enthaltenen Korrekturrunde sind kleinere Anpassungen am bestehenden Video inbegriffen, zum Beispiel ein anderer Text, ein kürzerer Schnitt oder der Austausch einzelner Bilder.
Als Zusatzaufwand gilt alles, was über die enthaltene Korrekturrunde hinausgeht, insbesondere eine weitere Korrekturrunde am selben Video. Zusatzaufwand wird nach Stundenaufwand verrechnet, zum Stundensatz von CHF 90. Der Aufwand und der ungefähre Preis werden vorher mitgeteilt und müssen vom Auftraggeber bestätigt werden.
Verlangt der Auftraggeber eine neue Idee, ein neues Konzept oder eine Version des Videos in einer anderen Sprache, gilt dies als neues Video gemäss Ziffer 2 und wird zum vollen Videopreis verrechnet, nicht nach Stundenaufwand.
Der Auftraggeber kann bis zum Beginn von Schritt 3, Video, kostenlos zurücktreten. Die bereits erbrachte Leistung von Schritt 1 und 2 wird dabei nicht zurückerstattet. Nach Beginn von Schritt 3 wird der bis dahin geleistete Aufwand zusätzlich anteilig verrechnet. Das Paket Creative Partner kann mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
Die Auftragnehmerin haftet für die sorgfältige Erstellung der Videos. Keine Haftung besteht für die Freigabe oder Ablehnung eines Videos durch soziale Netzwerke oder deren Werberichtlinien, für den wirtschaftlichen Erfolg eines Videos wie Reichweite, Klicks oder Verkäufe, sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des für den jeweiligen Auftrag bezahlten Honorars beschränkt.
Die Videos werden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Veröffentlichung gemäss den jeweils geltenden Plattform-Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben offenzulegen. Die Auftragnehmerin informiert nach bestem Wissen, kann die jeweils aktuellen Regeln der Plattformen aber nicht garantieren.
Beide Seiten behandeln nicht öffentlich zugängliche Informationen zum Projekt, zum Beispiel unveröffentlichte Produkte, vertraulich.
Die Auftragnehmerin bearbeitet die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere Produktfotos, Logo, Kontaktangaben und weitere Angaben zum Projekt, ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags. Die Daten werden nicht an Dritte verkauft. Zur Erstellung der Videos werden externe KI-Dienste als technische Hilfsmittel eingesetzt, denen die dafür nötigen Daten weitergegeben werden. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als für die Abwicklung des Auftrags und allfällige gesetzliche Aufbewahrungspflichten nötig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz in der Schweiz oder in der EU hat. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über seine gespeicherten Daten oder deren Löschung verlangen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Auftragnehmerin kann diese Bedingungen für künftige Aufträge anpassen. Für einen laufenden Auftrag gilt die bei Auftragsbestätigung gültige Fassung.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wädenswil beziehungsweise Kanton Zürich.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber für die Dauer von 2 Jahren ab Lieferung das einfache, nicht ausschliessliche Recht, das gelieferte Video weltweit für seine eigenen Marketingzwecke zu nutzen, insbesondere auf Social Media, organisch und als bezahlte Werbung, auf der eigenen Webseite und in weiteren digitalen Kanälen. Nicht eingeschlossen sind Kino- und TV-Werbung sowie physische Aussenwerbung wie Plakate.
Nach Ablauf der 2 Jahre kann die Nutzung gegen eine zusätzliche Gebühr verlängert werden. Eine unbefristete Nutzung, Exklusivität oder zusätzliche Kanäle wie Kino, TV oder Aussenwerbung müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart und separat vergütet werden.
Die Nutzungsrechte sind nicht exklusiv, ausser dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und separat vergütet.
Der Auftraggeber darf das Video für die vereinbarte Nutzung technisch anpassen, zum Beispiel für verschiedene Formate zuschneiden. Inhaltliche Änderungen, welche die Aussage des Videos wesentlich verändern, bedürfen der vorherigen Rücksprache mit der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin darf das Video unabhängig von der Nutzung durch den Auftraggeber in ihrem eigenen Portfolio zeigen, etwa auf ihrer Webseite, auf Social Media oder gegenüber neuen Kundinnen und Kunden, auch nach Lieferung an den Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber Vertraulichkeit, ist dies vor Auftragsstart ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren, allenfalls gegen zusätzliches Honorar.
Die Videos werden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Der rechtliche Schutz solcher Inhalte ist derzeit nicht in allen Punkten abschliessend geklärt. Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber die in Ziffer 1 beschriebenen Nutzungsrechte in jedem Fall vertraglich ein, unabhängig davon, wie ein solches Werk urheberrechtlich einzuordnen ist.
Die Auftragnehmerin erstellt die Videos nach bestem Wissen ohne Verletzung von Rechten Dritter, etwa Marken- oder Persönlichkeitsrechten. Bringt der Auftraggeber eigene Marken, Logos, Produktbilder oder inhaltliche Vorgaben ein, ist er für deren Rechtmässigkeit selbst verantwortlich. Für die Freigabe eines Videos als Werbung durch Drittplattformen wie Meta oder TikTok kann keine Garantie übernommen werden.
Ort, Datum: ____________________________
Unterschrift Auftraggeber: ____________________________ Unterschrift Julia Cerny: ____________________________